AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIMPEX GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte zwischen der SIMPEX GmbH und dem Käufer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die SIMPEX GmbH stimmt diesen schriftlich zu. Die SIMPEX GmbH liefert ausschließlich für den beruflichen und gewerblichen Bedarf wie Ärzte, Kliniken/ Krankenhäuser, Unternehmen, Wiederverkäufer, Behörden, Freiberufler, Industrie und vergleichbare Einrichtungen.

2. Vertragsschluss, Leistungsinhalt, Preise
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angebotenen Leistungen und Preise sind freibleibend.
Preisangaben in Katalogen oder sonstigen Listen stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer dar. Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung der SIMPEX GmbH oder durch Lieferung der Kaufsache zustande. Die SIMPEX GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt. Bei Teilleistungen ist der Käufer verpflichtet, entsprechende Teilzahlungen zu erbringen. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der SIMPEX GmbH als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen der SIMPEX GmbH stellen hierneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

3. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge von dem Käufer zu leisten sofern nichts abweichendes vereinbart wurde.

4. Änderung der Leistung
Geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen sowie handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Textilien behält sich die SIMPEX GmbH vor. Soweit diese im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind, entsprechen diese Änderungen der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache und berechtigen den Käufer nicht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

5. Sonderanfertigungen
Leistungen, die nach speziellen Vorgaben des Käufers von der SIMPEX GmbH erbracht werden, können nicht rückabgewickelt werden. Ihr neues, einzigartiges SIMPEX-Produkt wird für Sie mit 💛 individuell in Schleswig-Holstein produziert. Es ist eine Sonderanfertigung, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird. Daher ist eine Rückgabe nicht möglich.

6. Lieferfristen
Die SIMPEX GmbH ist bemüht, angegebene Lieferzeiten einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich. Verbindliche Liefertermine bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

7. Lieferung
Für den Versand innerhalb Deutschlands erheben wir eine Pauschale in Höhe von 19,- € für Bearbeitungs-, Verpackungs- und Frachtkosten. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Die Lieferung auf deutsche Inseln erfolgt nach Absprache. Für Händler gelten die jeweils gültigen Konditionsvereinbarungen. Die Waren werden frei Bordsteinkante, ohne Montage, ohne Deko- Material und ohne Vertragen geliefert. Der Versand der Kaufsache erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Kaufsache an den Frachtführer auf den Empfänger über. Den Versandweg und die Versandart wählt die SIMPEX GmbH .

8. Rücktritt
Kann die Verkäuferin eine Ware nicht liefern und hat sie alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen, um die Ware herzustellen oder zu beschaffen, so steht ihr ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht hat die Verkäuferin auch in Fällen höherer Gewalt. Im Falle des Rücktritts oder der Rücknahme von uns gelieferter Waren hat der Käufer die für den Transport (frei Haus) entstehenden Aufwendungen zu tragen. Etwaige Rücksendungen dürfen nur mit original Außen-und Innenverpackung – bei Speditionsversand zusätzlich fest verzurrt auf Palette – vorgenommen werden. Schäden, die auf eine mangelhafte Verpackung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis des Lieferanten erfolgen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die SIMPEX GmbH behält sich das Eigentum an den Kaufsachen bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis vor. Im Kontokorrentverhältnis gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die noch im Eigentum der SIMPEX GmbH stehende Kaufsache im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Veräußert der Käufer die Kaufsache, tritt er hiermit bereits jetzt die ihm aus den Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die SIMPEX GmbH ab. Der Käufer hat den Erlös gesondert zu verwahren und sofort an die SIMPEX GmbH abzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsachen vor Wertminderung zu schützen und auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist (Verjährungsfrist im Sinne von § 438 Abs. 1 Ziff. 3 BGB) beträgt ein Jahr. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, offensichtliche Schäden, Falschlieferung sowie sonstige Mängel zu überprüfen. Werden dies- bezüglich Abweichungen von der vertraglichen Vereinbarung festgestellt, muss der Käufer diese binnen zwei Wochen ab Empfang der Kaufsache gegenüber der SIMPEX GmbH schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind beim Empfang auf dem Frachtbrief zu vermerken und vom Lieferfahrer mit lesbarem Namen (Blockschrift) quittieren zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers erlöschen bei Mängeln, die auf zweckentfremdeter Verwendung und technischer Veränderung der Kaufsache beruhen. Die Gewährleistung erstreckt sich zudem nicht auf solche Mängel, die bei dem Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, Witterungseinflüsse, fehlerhafte Reinigung oder Bedienung sowie mutwillige Beschädigung zurückzuführen sind. Garantien im Rechtssinne gibt die SIMPEX GmbH nicht.

11. Verzug des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm vertragsgerecht angebotene Leistung entgegenzunehmen. Bei Nichtabnahme der Kaufsache gerät der Käufer in Verzug.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Wahlstedt. Dort sind die Leistungen des Käufers und der SIMPEX GmbH zu erbringen. Gerichtsstand ist Bad Segeberg.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.