- Wann gilt die Textilkennzeichnungspflicht für Medizinmöbel?
- Einleitung
- Was ist die Textilkennzeichnungspflicht?
- Rechtliche Grundlagen
- Wann ist ein Produkt textilkennzeichnungspflichtig?
- Medizinmöbel und Polsterkunstleder: Gilt die Kennzeichnungspflicht?
- Beispiel: VOWAled Pisa – unser Kunstleder für den Medizinbereich
- Worauf Ärzte, Fachhändler und Einkäufer achten sollten
- Fazit: Medizinmöbel sind in der Regel nicht textilkennzeichnungspflichtig
- FAQ
Wann gilt die Textilkennzeichnungspflicht für Medizinmöbel?
Erfahren Sie, ob Behandlungsliegen, Polster und Kunstlederbezüge von der Textilkennzeichnungspflicht betroffen sind – praxisnah erklärt für Medizinausstatter.
Wann gilt die Textilkennzeichnungspflicht für Medizinmöbel?
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Textilkennzeichnungspflicht einzustufen ist, was sie praktisch bedeutet – und welche Nachweisdokumente bei Medizinmöbeln mit Kunstlederbezug tatsächlich gefordert werden.
- Definition und Ziel der Textilkennzeichnungspflicht
- Rechtliche Grundlagen in der EU und Deutschland
- Sonderfall: Medizinmöbel, Polster, Kunstleder
- Empfohlene Nachweisdokumente und Zertifikate
Einleitung
Mit der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 wurde die Textilkennzeichnungspflicht europaweit einheitlich geregelt. Doch betrifft das auch Ihre Behandlungsliege oder den Polsterstuhl aus dem Arztzimmer? Sie werden überrascht sein: In vielen Fällen ist die Antwort ganz eindeutig Nein.
Was ist die Textilkennzeichnungspflicht?
Die Textilkennzeichnungspflicht verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure, die Zusammensetzung von Textilerzeugnissen unmissverständlich zu kennzeichnen (IHK-Merkblatt). Ziel ist der Verbraucherschutz durch Klarheit über verwendete textile Fasern und Anteile. Die Verordnung betrifft alle Waren, die zu mindestens 80 % ihres Gewichts aus textilem Material bestehen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Sie definiert, was unter „Textilerzeugnissen“ zu verstehen ist: Produkte, die zu mindestens 80 % ihres Gewichts aus textilen Fasern bestehen. Wer Textilien an Verbraucher oder Gewerbekunden liefert, trägt die Verantwortung für korrekte Kennzeichnung. Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei Leder, beschichteten Textilien, bestimmten Bodenbelägen oder Wandbekleidungen.
Wann ist ein Produkt textilkennzeichnungspflichtig?
Textilkennzeichnungspflicht besteht, wenn das angebotene Produkt:
- zu mindestens 80 % aus textilen Fasern besteht,
- für Endverbraucher (bzw. Gewerbebetriebe mit vergleichbarer Nutzung) bestimmt ist,
- und kein explizit ausgenommenes Produkt (z. B. echtes Leder, Bodenbeläge, Polsterkunstleder als Obermaterial) darstellt.
Viele Alltagsprodukte wie Bekleidung, Decken, Bettwaren und Vorhänge sind kennzeichnungspflichtig. Doch wie sieht es mit Bezugsmaterialien bei medizinischen Polstermöbeln aus?
Medizinmöbel und Polsterkunstleder: Gilt die Kennzeichnungspflicht?
Eine der häufigsten Fragen von Handelspartnern und Einkäufern in Gesundheitseinrichtungen: Müssen Behandlungsliegen, Sitzpolster oder Arztliegen mit Angaben wie „100% Polyester“ versehen werden?
Kurze Antwort: Nein, wenn das Obermaterial aus Kunstleder auf PVC/PU-Basis besteht und die textile Komponente nur Trägermaterial ist.
Grund ist folgende Differenzierung der EU-Verordnung:
- Kunstleder – also beschichtete Flächen, bei denen das textile Grundgewebe keine Gebrauchsfunktion erfüllt und nicht das charakteristische Material darstellt – gelten nicht als textilkennzeichnungspflichtig.
- Das Trägergewebe im Kunstleder ist bei modernen Medizinmöbeln fast nie produktbestimmend. Entscheidend ist die Kunststoffschicht als Oberfläche.
- Die Pflichtangabe bezieht sich immer auf das fertige Produkt und seine prägende Schicht. Ist diese PVC, Polyurethan oder ein vergleichbares Material, entfällt die Pflicht zur Textilprozentangabe.
Anders wäre es, wenn Sie reine Textilbezüge oder deutlich sichtbare, textile Applikationen verkaufen würden. Dies ist bei SIMPEX Medizinmöbeln jedoch nicht der Fall.
Beispiel: VOWAled Pisa – unser Kunstleder für den Medizinbereich
Als führender Hersteller setzen wir bei SIMPEX das bewährte Kunstleder VOWAled Pisa ein. Dieses Material ist ein PVC-basiertes Kunstleder, das speziel für medizinische Anwendungen entwickelt wurde. Laut EU-Definition handelt es sich dabei nicht um ein kennzeichnungspflichtiges Textilerzeugnis. Das Trägergewebe ist technisch notwendig, aber für die Produkteigenschaft nicht prägend.
Zusätzlich dokumentieren wir alle relevanten Qualitätseigenschaften in unseren Produktunterlagen:
Worauf Ärzte, Fachhändler und Einkäufer achten sollten
Vertrauen ist gut, Dokumentation ist besser: Auch wenn keine Textilkennzeichnungspflicht besteht, empfiehlt sich aus Qualitäts- und Nachweisgründen die Anforderung folgender Informationen:
- Produktinformation mit exakter Materialbezeichnung
- Herstellerdeklaration zur Eignung für medizinische Anwendungen
- Pflegehinweise und Hinweise zur Desinfektionsmittelbeständigkeit
- Zertifikate über Schadstofffreiheit (z. B. Öko-Tex)
Fazit: Medizinmöbel sind in der Regel nicht textilkennzeichnungspflichtig
Für Medizinmöbel mit Kunstlederbezug gilt:
Weder Hersteller noch Händler müssen eine Textilkennzeichnung anbringen, solange kein echtes Textilerzeugnis (z. B. Stoffbezug, Frottee) produktbestimmend und relevant ist. Die Material- und Qualitätsdokumentation sorgt dennoch für maximale Sicherheit und Transparenz in der Lieferkette. Im Zweifel steht SIMPEX als Hersteller beratend zur Seite und stellt gerne alle nötigen Zertifikate bereit.
FAQ - Häufige Fragen zur Textilkennzeichnungspflicht
Wann muss bei Möbeln die Textilkennzeichnung angebracht werden?
Nur wenn das Produkt zu mindestens 80 % aus textilen Fasern besteht und diese für die Gebrauchseigenschaft bestimmend sind. Beschichtete Materialien wie Kunstleder sind ausdrücklich ausgenommen.
Ist bei Kunstlederbezügen auf Behandlungsliegen eine Textilkennzeichnung nötig?
Nein. Kunstleder mit PVC- oder PU-Oberfläche gilt laut EU-Verordnung nicht als textilkennzeichnungspflichtiges Erzeugnis, da das textile Trägermaterial nicht prägend ist.
Wieso ist das textile Trägergewebe von Kunstleder nicht kennzeichnungspflichtig?
Die Funktion und Optik des Produkts werden durch die Kunststoffoberfläche bestimmt, nicht durch das darunterliegende textile Gitter. Die EU-Verordnung sieht daher keine Kennzeichnung vor.
Welche Nachweise sollte ich als Käufer trotzdem verlangen?
Produktspezifikation, Nachweis der Eignung für medizinische Anwendungen, Pflege- und Verarbeitungshinweise sowie Zertifikate zur Schadstofffreiheit (z. B. Öko-Tex Standard 100).
Wer haftet für eine fehlende oder falsche Textilkennzeichnung?
Verantwortlich ist grundsätzlich, wer das Produkt erstmals in Verkehr bringt und für die Endkennzeichnung sorgt. Bei Medizinmöbeln mit beschichtetem Kunstlederbezug ist dies in der Regel aber nicht relevant.
Kann die Textilkennzeichnungspflicht zukünftig ausgeweitet werden?
Eine Ausweitung ist politisch nicht absehbar. Anpassungen können sich aus Nachhaltigkeitsinitiativen ergeben, bisher betrifft sie aber vorrangig klassische Textilien.